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Förderung - Zuschüsse

 

Existenzgründungsberatung und - aufbauberatung


nachAbschluss der Beratung und nach Zahlung der Beraterkosten bis spätestens zum 31. Mai des auf den Beginn der Beratung bei dem vom Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn genannten Leitstellen. Erstattung max. 50 % bzw. 1.500 €.

 

Darüberhinaus stehen in den einzelnen Bundesländer eigene Programme zur Verfügung. Hierbei ist meist vor Beginn der Beratung bei den zuständigen Stellen die Genehmigung einzuholen.

 

 


Zuschüsse für den Lebensunterhalt durch ESF

Einzelne Bundesländer und der Bund haben mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zusätzliche Programme u.a. in Form von Zuschüssen für den Lebensunterhalt und die berufliche Qualifizierung für die Existenzgründung aufgelegt.

 

 


GA-Förderung

In ausgewiesen Fördergebieten werden Zuschüsse in den neuen Bundesländern bis zu 50 %, in den alten Bundesländern bis zu 28 % gewährt.

 

 


Weitere Zuschüsse

stehen u.a. für Messen, Energie- und Umwelt, Forschung und Entwicklung in Landes- oder Bundesprogrammen zur Verfügung.
 
 
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